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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

von Make Up & Hair Artist Anika Darmstädter

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

AllgemeinesGegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit von Anika Darmstädter Make-Up & Hair Artist zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Frau Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist und seinem Auftraggeber zu Stande.

 

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit von Anika Darmstädter Make-Up & Hair Artist zu einem festgelegten Termin.

 

Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

 

Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine für Anika Darmstädter Make-Up & Hair Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Die Festbuchung erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Make-Up Artist an den Auftraggeber, die er per Email erhält. Auch durch das Aushändigen eines Gutscheines an den Auftraggeber durch den Make-Up Artist Anika Darmstädter wird eine Festbuchung vereinbart.

 

Im Falle einer Festbuchung steht Anika Darnstädter Make-Up & Hair Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Make-Up Artist Anika Darmstädter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.

Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter kann für die angebotenen Dienstleistungen, für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 80% des vereinbarten Tagessatzes.

 

Fremd- und Nebenkosten

Bei einer Festbuchung im Profibereich hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Styling Kosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Make-up Artist nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Make-Up Artist Anika Darmstädter zu zahlen. Ansonsten ist der Make-Up Artist Anika Darmstädter nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.

 

Gestalterische Auffassung

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren.

 

Mängelrügen an der Leistung des Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.

 

Honorar

Das Honorar des Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make-Up Artist Anika Darmstädter unzulässig.

 

Ausfallhonorar

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up & Hair Artist Anika Darmstädter mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.

 

Sollte der Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet Make Up & Hair Artist Anika Darmstädter in diesem Falle nicht.

 

Bei einer Absage der Festbuchung durch den Kunden innerhalb 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt entsteht ein Honoraranspruch in Höhe von:

 

bis 7 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 30% des vereinbarten Honorars

bis 3 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 70% des vereinbarten Honorars

bis 1 Tag vor dem Leistungszeitpunkt, 100% des vereinbarten Honorars

Grundlage hierfür ist das Halbtages- und Tageshonorar.

 

Testshootings

Für so genannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter ein zusätzliches angemessenes Honorar zu.

 

Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.

 

Leistungen von Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist dürfen die bei Testshootings bzw. Test Drehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung von Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist gesondert zu vergüten.

 

Haftung

Bei von dem Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen.

 

Namensnennung

Frau Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.

 

Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Make-Up & Hair Artist Anika Darmstädter verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

 

Verwendung von Bildmaterial

Frau AnikaDarmstädter Make Up & Hair Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet ( Webseite, social Medien z.B Facebook) zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch die Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist einverstanden ist /sind.

 

Urheber & Rechteübertragung

Frau Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- , Markenrecht und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc.

 

Bei Celebrieties die als Marke eingetragen sind bzw. zu einem späteren Zeitpunkt sich als eine Marke eintragen lassen. Behält sich Frau Anika Darmstädter das Recht vor, auch diese in Form von Portfolio / Film aus dem analoge und digitalen Datenträger zur verwenden.

 

Ist dieses nicht vom Künstler/ Künstler Management / Music Management erwünscht muss er diese in schriftlicher Form einreichen.

 

Diese Arbeitsproben von Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu.

 

Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich von Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten.

 

Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen von Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen.

 

Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.

 

 

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung giltdasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Anika Darmstädter Make Up & Hair Artist.

 

 

 

Stand 2014

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